Lieber Triargos Team,
ich habe folgende Fragen:
1. Lassen sich administrativ bei Procurat Benutzerrechte vergeben, d.h. eine Person aus der Verwaltung darf nur schauen im Procurat, aber nichts ändern. Oder nur die Buchhaltung kann Beiträge verwalten und sehen, alle anderen Verwaltungsmitarbeiter haben kein Sicht- und Zugriffsrecht. Aus Datenschutzgründen wäre es sehr wichtig. Und wer kann die Rechte im Procurat dann vergeben, so wie wir es benötigen?
2. Können Vereinsmitglieder im Procurat unter der Personengruppe 'Vereinsmitglieder' geführt werden? Oder muss aus Datenschutzgründen eine gesonderte Erfassung, außerhalb von Procurat, der Vereinsmitglieder erfolgen?
Unser Team freut sich auf Antworten.
Herzlichen Dank,
Jana Schmitz